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Neue Regeln für Rattengift ab 2026 –
Was Sie jetzt wissen müssen

Bekämpfung von Ratten und Mäusen in Hinblick auf die neue Verordnung

Ab 1. Jänner 2026 gilt in ganz Österreich die Rodentizidsachkundeverordnung (BGBl. II Nr. 246/2024). Sie macht den Umgang mit starken Ratten- und Mäuseködern (Rodentiziden) sicherer – besonders für Landwirte, Gemeinden und Gewerbetreibende, die sich fallweise mit Rattenplagen konfrontiert sehen.

Warum diese Verordnung jetzt kommt

Starke Rattengifte wie Brodifacoum oder Bromadiolon sind antikoagulant – sie hemmen die Blutgerinnung und wirken langsam, damit Nagetiere zurück ins Nest laufen und den ganzen Bau verseuchen. Aber: Diese Wirkstoffe sind hochtoxisch, fortpflanzungsschädigend und PBT-Stoffe (persistent, bioakkumulierend, toxisch). Sie gefährden Eulen, Füchse und Kleinkinder, wenn Köder falsch ausgelegt werden. Die EU und Österreich fordern daher strengere Regeln, um Umwelt und Gesundheit zu schützen.

Wer braucht den Sachkundenachweis?

Berufsmäßige Anwender: Landwirte, Forstarbeiter, Gemeindebedienstete (z. B. bei Silobekämpfung), Schädlingsbekämpfer oder Betriebswirte, die beruflich Rattengift einsetzen.

Händler und Online-Shops: Müssen prüfen, ob Käufer den Nachweis haben – kein Nachweis, kein Verkauf!

Privatleute für den Kleingarten bleiben ausgenommen, aber für berufliche Nutzung (z. B. Stall, Lager) ist der Nachweis ab 2026 Pflicht.

Unsere Empfehlung

Genau deshalb ist es ratsam, sich zur Bekämpfung oder zur Vorbeugung an einen Fachbetrieb zu wenden.

Expertentipps hat:
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Mobil: 0664 2031393
E-Mail: j.lintner@sauber-stark.at